Recht

Wird die ambulant betreute Wohngemeinschaft bald unerschwinglich?

Der aktuelle Entwurf für das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung der Pflege (PUEG) sieht keinerlei Entlastungen für den Bereich der ambulant betreuten Wohngemeinschaften vor. Der Caritasverband für die Diözese Mainz sieht eine Benachteiligung gegenüber anderen Wohnformen.

Foto: DiCV Mainz e.V. Regina Freisberg Caritasdirektorin und Vorsitzende der Hessen-Caritas

„Bereits 2022 haben wir bei der Anhebung des Wohngruppenzuschlages auf die Benachteiligung der betreuten Wohngemeinschaften verwiesen“, erinnert sich Diözesancaritasdirektorin Regina Freisberg. „Nun bleiben diese erneut außen vor. Gerade vor dem Hintergrund des akuten Fachkräftemangels und der steigenden Entgelte in der Langzeitpflege ist dies absolut unverständlich. Um die Versorgung einer immer älteren Bevölkerung in der Zukunft bewältigen zu können, müssten diese innovativen Wohnformen eigentlich besonders gefördert werden.“

Die Kosten in einer Wohngemeinschaft liegen in der Regel auf vergleichbarer Höhe mit denen einer stationären Pflegeeinrichtung, diese liegen unabhängig vom Pflegegrad bei 2000 bis 3100 Euro pro Monat für die Pflegebedürftigen, also vergleichbar mit dem Einrichtungsbezogenen Eigenanteil der stationären Pflege, die von der Pflegeversicherung bezuschusst werden. Pflegebedürftige in Wohngemeinschaften erhalten monatlich einen pauschalen Wohngruppenzuschlag von 214 Euro. Anders als bei der stationären Altenpflege bleibt dieser Betrag über den gesamten Wohnzeitraum konstant.

Die konsequente Ungleichbehandlung dieser Wohnform führt dazu, dass sie nicht weiter ausgebaut wird, obwohl sie dringend benötigt wird, um die Menschen im Alter gut versorgen zu können. „Wir setzen uns für eine deutliche Verbesserung der Refinanzierung im neuen Gesetz zur Unterstützung und Entlastung der Pflege ein und eine Gleichbehandlung der Versicherten“, so Freisberg.

„Es darf nicht sei, dass sich die meisten älteren Menschen das Leben in einer betreuten Wohngemeinschaft nicht mehr leisten können. Wir fordern, dass der Wohngruppenzuschlag deutlich erhöht wird, gestaffelt nach der Mietdauer in einer Wohngemeinschaft, im ersten Jahr um 500 Euro, im zweiten Jahr um 750 Euro, im dritten Jahr um 1000 Euro. In der stationären Langzeitpflege ist dieses Verfahren bereits etabliert.“